+++ Maßnahmen zur Eingrenzung und Verlangsamung der Ausbreitung des Coronavirus +++
Das Forstliche Bildungszentren Karlsruhe hat den Betrieb ab dem 15. Juni 2020 wieder sukzessive aufgenommen. Auf der Grundlage der Regelungen der allgemeinen Corona-Verordnung der Landesregierung vom 23. Juni 2020 in der ab 1. Juli gültigen Fassung, sind auch weiterhin die Regelungen zur Kontaktbeschränkungen zu beachten. Das wirkt sich unter anderem unmittelbar auf die maximale Anzahl der Teilnehmenden und auf die Spielregeln bei den Veranstaltungen aus. Mittels abgestimmten Hygienekonzepten, finden die aktuellen Vorgaben Berücksichtigung und entsprechende Maßnahmen sind definiert und werden umgesetzt. Konkrete Informationen dazu erhalten die Teilnehmenden mit der Einladung zur jeweiligen Veranstaltung.
Die Handy- Aktion
Die Handy- Aktion
Wir laden alle Teilnehmenden ein, auch mitzumachen. Wie? Bringen Sie Ihre alten Handys mit, am FBZ steht eine Sammelbox bereit. Die Geräte werden einem geordneten Recycling zugeführt, das schont die Umwelt und der Erlös fließt in drei Bildungs- und Gesundheitsprojekte in Afrika. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.handy-aktion.de.
Bildungsurlaub
Mit Bescheid vom 11.04.2017 ist das FBZ Karlsruhe anerkannte Bildungseinrichtung nach dem Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW).
Somit stehen berechtigten Teilnehmenden bis zu 5 Tage Bildungsurlaub für die Teilnahme an unseren Seminaren zu.
Nähere Informationen zum Bildungszeitgesetz finden Sie im Internet auf der Seite der Regierungspräsidien Baden-Württemberg